
Vogelabwehr in Raron, abgestimmt auf schützenswerte Bauten
GegenTaubenmontiereichinRaronundSt.GermanNetze,SpanndrahtoderSpikes,abgestimmtaufdiejeweiligeFassade.DieBurgkircheSt.RomanusstehtexponiertaufeinemFelskopfinderSchutzzoneBurghügel,fürdiedasBaureglementaufeinenStaatsratsbeschlussvon1963verweist.BeiBautenindieserZoneundbeianderenschützenswertenBautenkläreichvoreinerMontagemitderGemeindeab,obeseineBewilligungbraucht.
- Vorabklärung mit der Gemeinde bei schützenswerten Bauten und in der Schutzzone Burghügel
- Sichtbare Befestigungen auf dem Dach farblich passend zur Bedachung
- Systemwahl je nach Fassade, Netz, Spanndraht oder Spike
Burgkirche und Schutzzone Burghügel
Die Burgkirche St. Romanus entstand im frühen 16. Jahrhundert unter Baumeister Ulrich Ruffiner. Sie ist ein bedeutendes Schweizer Baudenkmal und steht exponiert auf einem Felskopf oberhalb des Dorfes Raron. So eine freistehende, hohe Lage bietet Tauben Sitz- und Nistplätze.
Die Kirche liegt in der Schutzzone Burghügel. Dort gelten laut Baureglement (Art. 68) die Bestimmungen des Staatsratsbeschlusses vom 18. Oktober 1963.
Was ich vor einer Montage an schützenswerten Bauten kläre
Für die Systemwahl gelten die üblichen Kriterien meiner Vogelabwehr im Oberwallis, bei schützenswerten Bauten kommt der Denkmalschutz dazu. Schützenswerte Bauten dürfen laut Baureglement (Art. 48) ohne ausdrückliche Bewilligung des Gemeinderates und ohne Vormeinung der kantonalen Denkmalpflege weder abgebrochen noch umgebaut werden. Ob eine Netz- oder Spikes-Montage darunterfällt, kläre ich deshalb vor Beginn mit der Gemeinde ab.
Das gilt für jedes Gebäude, das im Inventar der schützenswerten Bauten geführt ist, in Raron wie in St. German. Die Dorfzone D soll laut Reglement ausserdem die erhaltenswerte Eigenart des Dorfes wahren.
Farbe passend zur Bedachung
Für neue Dächer sieht Artikel 51 in der Regel Naturstein, Ziegel, Schiefer oder schieferähnliche Materialien in dunkler Farbe vor, innerhalb des Steinplattenperimeters nur Natursteinplatten. Sichtbare Befestigungen auf dem Dach wähle ich deshalb in einer Farbe, die dazu passt.
Für Antennen regelt das Reglement etwas Ähnliches. Nach Artikel 52 kann der Gemeinderat zum Schutz des Dorfbildes eine farbliche Anpassung an die Fassade vorschreiben. Spinnennetze an derselben Fassade behandle ich nach einem anderen Zeitplan, siehe Spinnenbehandlung Raron.
Abklärung vor der Montage
Schutzstatus prüfen
Am Anfang steht die Frage, ob das Gebäude im Inventar der schützenswerten Bauten geführt ist oder in der Schutzzone Burghügel liegt.
Bei der Gemeinde nachfragen
Bei einem schützenswerten Bau kläre ich vorab mit der Gemeinde, ob die Montage eine Bewilligung des Gemeinderates braucht. Dazu gehört laut Art. 48 die Vormeinung der kantonalen Denkmalpflege.
Farbe passend wählen
Auf dunklen Dächern wähle ich sichtbare Befestigungen farblich passend zur Bedachung.
Wer die Netze montiert
Mein Standort ist die Landstrasse 51a in Naters, RS Construction gibt es seit 2023. Als Zimmermann EFZ und mit der Ausbildung als Seilzugangstechniker IRATA Level 3 montiere ich Netze und Spikes auch an schwer zugänglichen Fassaden. Zu meinen Referenzkunden zählen unter anderem die UP Group und die Mateco AG, beide Anbieter von Hebebühnen.
Schädlingsbekämpfer mit eidgenössischem Diplom
Höhere Fachprüfung
Zimmermann EFZ
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
Lastwagenführer EFZ
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
IRATA Level 3
Seilzugangstechnik, höchste Stufe
Spezialist für Arbeitssicherheit
Zertifiziert
SUVA Charta unterzeichnet
Sicherheit hat Vorrang
Fragen zu Vogelabwehr in Raron
Nicht ohne Abklärung. Schützenswerte Bauten dürfen nach Artikel 48 des Baureglements ohne ausdrückliche Bewilligung des Gemeinderates und ohne Vormeinung der kantonalen Denkmalpflege weder abgebrochen noch umgebaut werden. Ob eine Montage darunterfällt, kläre ich vorher mit der Gemeinde.
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